Strukturwandel in Sachsen und Sachsen-Anhalt
Wie die Entscheidungsprozesse und Schwerpunkte in den beiden Ländern aussehen
Die Landessäule des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG) ermöglicht Ländern, Landkreisen und Kommunen, eigene Projekte im Strukturwandel umzusetzen. Das Gesetz macht einige grundsätzliche Vorgaben, lässt aber Freiheiten bei der konkreten Ausgestaltung. Wir schauen uns hier zuerst die allgemeinen Rahmenbedingungen an.
Rahmenbedingungen im Überblick
Was kann gefördert werden?
Die inhaltlichen Ziele und Förderbereiche des Gesetzes stellen wir in unserem Überblick zur Strukturwandel-Förderung vor. Entscheidend ist zusätzlich noch die Art der förderfähigen Ausgaben: Die Mittel der Landessäule müssen in Investitionen fließen. Das heißt: Die Förderung soll einen dauerhaften Sachwert schaffen, zum Beispiel durch den Bau von Gebäuden oder Verkehrsverbindungen. Nicht-investive Projekte, in denen zum Beispiel hauptsächlich Personalkosten anfallen, sind damit ausgeschlossen. Die Investitionen müssen außerdem zusätzlich sein, dürfen also nicht einfach laufende kommunale Aufgaben abdecken.
Wer kann gefördert werden?
Das InvKG führt nicht explizit auf, wer als Projektträger gefördert werden darf. Aus der Logik des Gesetzes ergeben sich aber wichtige Einschränkungen: Es zielt auf Investitionen in die öffentliche Infrastruktur ab, was in den Verantwortungsbereich von Ländern, Landkreisen und Kommunen fällt. Zivilgesellschaftliche Organisationen können solche Investitionen in der Regel nicht tätigen und langfristig erhalten. Daneben ist auch die direkte Förderung privater Unternehmen stark eingeschränkt, auch durch Rahmenbedingungen wie das europäische Beihilferecht.
In ihren Förderrichtlinien begrenzen die Länder den Kreis der Antragsteller daher im Wesentlichen auf Gemeinden, Landkreise und Unternehmen in öffentlicher Hand.[1] Private Träger können nur gefördert werden, wenn sie öffentliche Aufgaben übernehmen, was zum Beispiel im Bereich der Daseinsvorsorge (Wasser, Abwasser, Energie, ÖPNV etc.) oft vorkommt.
Wie wird entschieden?
Das InvKG macht wenige Vorgaben dazu, wie Projekte in der Landessäule entwickelt, bewertet und ausgewählt werden sollen. Es schreibt den Ländern lediglich vor, ihre Investitionsvorhaben unter enger Einbeziehung der Gemeinden und Gemeindeverbände zu entwickeln. Ein Einbezug von Verantwortlichen in den Revieren (statt nur der Landesregierungen) ist also sichergestellt. Es gibt aber keinen expliziten Auftrag des Bundes, auch weitere gesellschaftliche Gruppen aktiv einzubeziehen.
Wir sehen also: Die Zivilgesellschaft hat in der Landessäule zunächst keine starke Position. Sie ist weder als Empfängerin der Förderung noch als Entscheiderin explizit vorgesehen. Wo in der Praxis trotzdem Anknüpfungspunkte bestehen, schauen wir uns unten für Sachsen und Sachsen-Anhalt einzeln an.
Umsetzung in Sachsen
In Sachsen ist das Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung (bis 2024: Staatsministerium für Regionalentwicklung) für den Strukturwandel zuständig. Unter seiner Federführung entstanden das Handlungsprogramm[2] und die Förderrichtlinie[3] für den sächsischen Teil des Mitteldeutschen und Lausitzer Reviers.
Zur Steuerung des Prozesses wurde die Sächsische Agentur für Strukturentwicklung (SAS) eingerichtet. Sie organisiert die Abläufe der Förderung und berät (potenzielle) Projektträger bei der Entwicklung ihrer Vorhaben. Außerdem führt sie eine Vorbewertung von Projekten auf Basis eines Kriterienkatalogs durch („Scoring“).[4]

Projektbewertung
Das sächsische Handlungsprogramm spricht zahlreiche Empfehlungen aus, wie die Ziele des Leitbilds für den Strukturwandel am besten zu erreichen seien. Außerdem gibt es ein „Scoring-Verfahren“ zur Bewertung von Projekten vor. Zusammengefasst ist darin folgende Gewichtung festgelegt:
- 65 %: Wirksamkeit für Arbeitsplätze, Wertschöpfung und Wirtschaftsstruktur
- 20 %: Beitrag des Projekts zu Nachhaltigkeitszielen
- 15 %: Beitrag des Projekts zur positiven demografischen Entwicklung
- 5 %: Beschlusslage und Genehmigungsstand für die praktische Umsetzung
Im Zweifelsfall soll außerdem das Verhältnis der Förderhöhe zur Anzahl geschaffener Arbeitsplätze als „Effizienz-Kriterium“ berücksichtigt werden.
Die Vorbewertung wird von der SAS in Abstimmung mit relevanten Fachstellen durchgeführt. Sie dient als Orientierung für die Projektauswahl, führt aber nicht automatisch zu einer Entscheidung. Dafür gibt es in Sachsen die Regionalen Begleitausschüsse (siehe „Projektauswahl und Gremien“).
Projektauswahl und Gremien
Die Regionalen Begleitausschüsse (RBA) sind Sachsens zentrale Entscheidungsgremien für den Strukturwandel. Es gibt jeweils einen Ausschuss im Lausitzer und Mitteldeutschen Revier. Die RBAs stimmen über Projekte ab und können unter ihnen eine Priorisierung vornehmen. Im RBA sind zwei Arten von Mitgliedern vertreten:
- Stimmberechtigte Mitglieder sind die Landkreise und die Stadt Leipzig, das Ministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung sowie je zwei Kommunen pro Landkreis.
- Beratende Mitglieder vertreten eine Vielzahl von Interessengruppen, zum Beispiel Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Umwelt- und Naturschutzverbände, Kinder und Jugend etc.
Beratende Mitglieder können an Sitzungen des RBA teilnehmen und sich zu Projekten äußern, haben aber kein Stimmrecht.[5] Aus unserem Kreis als Bündnis StrukturWandeln ist der Landesverband Nachhaltiges Sachsen e. V. beratend im RBA für das Mitteldeutsche Revier vertreten. Wir sehen den Ausschuss als ambivalentes Format:
- Einerseits schafft er eine gewisse Transparenz, indem er verschiedenen Gruppen Einblicke in Projekte und Entscheidungen gewährt.
- Andererseits ist das Votum dieser beratenden Mitglieder unverbindlich und erfolgt zu einem fortgeschrittenen Zeitpunkt eines stark formalisierten Prozesses. Ein echtes Beteiligungsformat ist der RBA daher aus unserer Sicht nicht.
- In jedem Fall ersetzt der nicht-öffentliche Ausschuss keine Angebote für eine breitere interessierte Öffentlichkeit.
Ergänzend wurden in Sachsen Fachnetzwerke[6] ins Leben gerufen, die strategische Impulse für den Prozess liefern sollen. Sie widmen sich Themen wie Energie oder Bioökonomie und dienen dem Austausch zwischen Kommunen, Unternehmen und ausgewählten Fachkreisen. Als öffentliches Informationsangebot organisiert die SAS außerdem wiederkehrende „Revierstammtische“ zu wechselnden Themen.[7]
Das Verfahren im Überblick
Von der Idee bis zum praktischen Beginn muss ein Projekt im Wesentlichen drei Stufen durchlaufen:
- Projektentwicklung: Ein Projektträger (zum Beispiel eine Gemeinde) entwickelt ein Projekt. Dabei kann er sich von der SAS beraten lassen. Laut Handlungsprogramm ist dabei auch Bürgerbeteiligung vorgesehen; Art und Umfang sind aber nicht festgelegt. Die SAS prüft die Förderfähigkeit und Förderwürdigkeit des Projektvorschlags und bewertet ihn durch das Scoring-Verfahren.
- Projektauswahl: Das Projekt wird dem Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung vorgelegt. In einer interministeriellen Arbeitsgruppe (IMAG) erarbeitet dieses mit anderen Ressorts eine Stellungnahme. Anschließend geht das Projekt in den Regionalen Begleitausschuss, der darüber abstimmt.
- Genehmigung und Förderung: Nach positiver Bewertung durch den RBA hat das Projekt die zentrale Hürde genommen. Es wird jetzt dem Wirtschaftsministerium des Bundes vorgelegt, das noch prüft, ob es den Voraussetzungen des InvKG entspricht. Falls nicht, kann der Bund ein Veto einlegen. Ansonsten kann der Projektträger anschließend formal die Förderung bei der Sächsischen Aufbaubank beantragen.
Ergänzung: Neben Projekten aus der Region gibt es in Sachsen auch Projekte von Landeseinrichtungen. Sie durchlaufen oft weniger Qualifizierungsschritte am Anfang, müssen aber auch zur Entscheidung durch den RBA.[8]
Zusammenfassend lässt sich sagen: Sachsen gibt den Revieren, vertreten durch Landkreise und Kommunen im RBA, eine entscheidende Rolle im Strukturwandel. Eine Beteiligung von Akteuren vor Ort ist also gegeben, sie folgt jedoch einem sehr institutionellen Verständnis. Durch die Interessengruppen im RBA, die Fachnetzwerke und die Revierstammtische wird ein Austausch verschiedener gesellschaftlicher Gruppen angeregt, der aber rein beratend bleibt. Echte Mitentscheidungsmöglichkeiten für die Zivilgesellschaft gibt es in diesem Verfahren nicht.
Umsetzung in Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt liegt die Zuständigkeit für den Strukturwandel bei der Staatskanzlei, also direkt bei der Behörde des Ministerpräsidenten. Die wichtigsten Grundlagen der Projektförderung sind das Strukturentwicklungsprogramm (SEP)[9] und die Förderrichtlinie „Sachsen-Anhalt REVIER 2038“.[10]
Für die operative Umsetzung, also für Koordination, Beratung und Begleitung, ist die „Stabsstelle Strukturwandel“ zuständig. Sie übernimmt ähnliche Aufgaben wie die SAS in Sachsen, ist aber stärker in die Arbeit der Staatskanzlei eingebettet.[11] Sachsen-Anhalt setzt insgesamt weniger auf eine zentrale Strukturwandel-Agentur und stärker auf bestehende Behörden zur Begleitung des Strukturwandels.

Projektbewertung
2024 wurden in Sachsen-Anhalt „Zielcluster“ eingeführt, die die insgesamt 26 Ziele des Strukturentwicklungsprogramms (SEP) nachschärfen und priorisieren. Zukünftig soll sich die Förderung auf die Bereiche „grüne Industrie“, erneuerbare Energien, Fachkräftegewinnung und Daseinsvorsorge konzentrieren. Gewerbegebiete oder Verkehrsanbindungen sollen hingegen nur noch in Ausnahmefällen gefördert werden. Tendenziell wird somit der Fokus auf Kernbereiche des nachhaltigen Wandels gestärkt, wobei sich die Auswirkungen auf die Praxis noch zeigen müssen. Zur konkreten Projektbewertung gibt es einen Kriterienkatalog („Projekt-Scoring-Matrix“), der allerdings nicht im Detail öffentlich verfügbar ist.[12]
Wege der Förderung
Sachsen-Anhalt unterscheidet drei Verfahren für die Entwicklung von Strukturwandel-Projekten:
- In der Regelförderung können berechtigte Akteure (zum Beispiel Kommunen) kontinuierlich Projekte einreichen. Für die Beratung gibt es „Förderlotsen“ der Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Je nach fachlicher Ausrichtung des Projekts sind unterschiedliche Behörden für die formale Qualifizierung und die Vorbewertung zuständig.
- Förderaufrufe widmen sich Fokusthemen wie beispielsweise Wasserstoff. Sie sollen sicherstellen, dass zu besonders wichtigen Schwerpunkten ausreichend Projekte entstehen. Das genaue Auswahlverfahren kann individuell festgelegt werden, folgt aber prinzipiell derselben Richtlinie wie die Regelförderung.
- Vorhaben des Landes sind Projekte, die von Landesministerien oder anderen landesweiten Einrichtungen umgesetzt werden. Sie sind zentral gesteuert, durchlaufen also nicht das regionale Antragsverfahren und unterliegen nicht derselben Richtlinie wie die Regelförderung oder die Förderaufrufe.[13]
Projektauswahl und Gremien
Ein zentrales Entscheidungsgremium wie den Regionalen Begleitausschuss in Sachsen gibt es in Sachsen-Anhalt nicht. Anfänglich war die Entscheidungsmacht stark auf Landesebene bei der Staatskanzlei gebündelt, im Zuge der „Vereinbarung zur Reviergerechtigkeit“ von 2023 wurde jedoch die regionale Gestaltungsfreiheit gestärkt. Ein Verteilungsschlüssel weist nun jedem Landkreis ein festes Gesamtbudget zu, innerhalb dessen er selbst über die Auswahl und Priorisierung von Projekten entscheiden kann. Das Land setzt ergänzend strategische Leitplanken. Für die Auswahl haben die Kreise (und die Stadt Halle) Strukturwandel-Lenkungsgruppen bzw. ähnlich benannte Gremien eingerichtet. Sie sind vorrangig aus Landräten, Kreistagsmitgliedern, Kommunalverwaltungen und Wirtschaftsverbänden besetzt.[14]
Zusätzlich gibt es in Sachsen-Anhalt Begleitgremien zum Strukturwandel, die allerdings nur beratenden Charakter haben: Der Revierausschuss hat von der Zusammensetzung her Ähnlichkeiten zum RBA in Sachsen, aber eine andere Funktion: Er soll strategische Impulse für den Prozess liefern, entscheidet jedoch nicht über Einzelprojekte.[15] Außerdem gibt es einen Bürgerbeirat aus 20 Personen, die die Bevölkerung des Reviers möglichst repräsentativ abbilden sollen. Der Beirat soll Transparenz fördern und alltagsnahe Empfehlungen für den Strukturwandel erarbeiten, die jedoch rein beratend sind.[16]
Das Verfahren im Überblick
Die wesentlichen Schritte eines Projekts von der Idee bis zum praktischen Beginn sind:
- Projektentwicklung: Ein Projektträger (zum Beispiel eine Kommune) entwickelt ein Projekt. Zur Beratung gibt es Förderlotsen bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
- Projektauswahl: Die Strukturwandel-Gremien der Landkreise bzw. der Stadt Halle bewerten und priorisieren Projekte im Rahmen ihres regionalen Budgets. Die Staatskanzlei prüft, ob die ausgewählten Projekte zu Vereinbarungen und Zielen auf Landesebene passen.
- Genehmigung und Förderung: Die Projekte werden dem Wirtschaftsministerium des Bundes vorgelegt, das die Passung zum InvKG prüft und ein Veto einlegen kann (dies geschieht in der Praxis aber selten). Bei positiver Rückmeldung stellt der Projektträger den formalen Antrag bei der zuständigen Behörde (zum Beispiel Investitionsbank, Landesverwaltungsamt oder Nahverkehrsservice).
Hinweis: Dies ist das Verfahren nach Regelförderung. Bei Projekten des Landes findet in der Regel weniger regionale Beratung und Qualifizierung statt, auch bei Förderaufrufen kann das Verfahren in Teilen abweichen.[17]
Zusammenfassend lässt sich sagen: Sachsen-Anhalt ist mit einem Ansatz in den Strukturwandel gestartet, der viele Kompetenzen auf Landesebene bündelte. Inzwischen wurde die Planungshoheit stärker in die Landkreise verlegt. Die Entscheidungsprozesse sind allerdings nach wie vor stark formalisiert und verwaltungsbezogen. Gremien oder öffentlichkeitswirksame Prozesse, in denen die Zivilgesellschaft vertreten ist, haben einen rein beratenden Charakter.
Ein Blick nach Brandenburg und NRW
Wir konzentrieren uns hier auf die Umsetzung des Strukturwandels in unserer Region, dem Mitteldeutschen Revier, mit den Bundesländern Sachsen und Sachsen-Anhalt. Einen kurzen Blick möchten wir jedoch auch in die anderen Reviere werfen.
Die vier betroffenen Bundesländer haben für die Förderung mit den Mitteln der Landessäule unterschiedliche Prozesse geschaffen. Eine Gemeinsamkeit ist aus unserer Sicht jedoch: Beteiligungsmöglichkeiten für die Zivilgesellschaft sind begrenzt. Sie haben in der Regel eine beratende Funktion, deren praktische Wirksamkeit meist unklar bleibt. Ausgeprägte Mitentscheidungsmöglichkeiten gibt es in keinem der drei Reviere.
Das heißt: Möchte die Zivilgesellschaft gehört werden, muss sie umso lauter sein. Als Bündnis StrukturWandeln bemühen wir uns deswegen auch immer wieder um den überregionalen Erfahrungsaustausch mit Bündnissen in der Lausitz und dem Rheinischen Revier.
Brandenburg
In der Brandenburger Lausitz liegt die Verantwortung für die Strukturwandel-Koordination bei der Staatskanzlei. Für die operative Umsetzung ist die Wirtschaftsregion Lausitz GmbH (WRL) als regionale Strukturentwicklungsagentur zuständig. Koordiniert von der WRL werden Projektvorschläge in thematischen „Werkstätten“ qualifiziert, weiterentwickelt und priorisiert. Anschließend nimmt eine interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG) die abschließende Bewertung und Bestätigung von Projekten vor. Ergänzend gibt es einen „Begleitausschuss zum Lausitzprogramm 2038“, der die Landesregierung zur strategischen Ausrichtung des Gesamtprozesses berät. Zivilgesellschaftliche Akteur:innen sind sowohl im Werkstattprozess als auch im Begleitausschuss vertreten – damit aber vor allem an beratender Stelle. Entscheidungen fallen am Ende auf ministerieller Ebene in der IMAG.[18]
Nordrhein-Westfalen
Im Rheinischen Revier nimmt die landeseigene „Zukunftsagentur Rheinisches Revier“ (ZRR) eine entscheidende Steuerungsrolle im Strukturwandel ein. Sie koordiniert die Entwicklung und Bewertung von Projekten. Ein zentrales Gremium dafür ist der Aufsichtsrat der ZRR, der über Projekte berät und Förderempfehlungen ausspricht. Darin sitzen vor allem Vertreter:innen von Land, Kommunen und Wirtschaftsverbänden, hinzu kommen einzelne Mitglieder aus Gewerkschaften und Zivilgesellschaft. Zur Einbindung der breiteren Öffentlichkeit gibt es Dialogformate sowie eine Beteiligungscharta und eine digitale Beteiligungsplattform. Zivilgesellschaftliche Organisationen kritisieren diese Angebote jedoch als Scheinbeteiligung ohne echten Einfluss auf den Auswahlprozess oder die strategische Ausrichtung des Strukturwandels insgesamt.[19]
Weiterlesen: Wie funktioniert der Strukturwandel?
- Der Kohleausstieg in Deutschland
- Die Kohleregionen
- Strukturwandel-Förderung im Überblick
- Strukturwandel in Sachsen und Sachsen-Anhalt
- Vor Ort in den Landkreisen
- Großprojekte: Forschung, Verkehr und Behörden
- Förderprogramme des Bundes
- Fördermöglichkeiten für die Zivilgesellschaft
- Aktiv werden im Strukturwandel
- Links und Hinweise
Quellen
[1] Förderrichtlinien zur Umsetzung des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen/Investitionsgesetzes Kohleregionen im Mitteldeutschen Revier:
- Sachsen-Anhalt: https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/VVST-VVST000013495
- Sachsen: https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/19150-RL-InvKG
[2] Sächsisches Handlungsprogramm zur Umsetzung des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen: https://www.medienservice.sachsen.de/medien/medienobjekte/134939/download
[3] Sächsische Förderrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen: https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/19150-RL-InvKG
[4] Vergleiche:
- Selbstbeschreibung der SAS: https://sas-sachsen.de/de/ueber-uns/aufgaben
- Sächsische Förderrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen: https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/19150-RL-InvKG
[5] Geschäftsordnung des Regionalen Begleitausschusses für das Mitteldeutsche Revier: https://sas-sachsen.de/files/media/reviere/mitteldeutsches-revier/downloads/2024-08-22-go-mr.pdf
[6] Infoseite zum Fachnetzwerkmanagement der SAS: https://sas-sachsen.de/de/ueber-uns/fachnetzwerkmanagement
[7] Übersicht künftiger und vergangener Revierstammtische: https://sas-sachsen.de/de/veranstaltungen/termine
- Selbstbeschreibung der SAS: https://sas-sachsen.de/de/ueber-uns/aufgaben
- Sächsische Förderrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen: https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/19150-RL-InvKG
[8] Sächsische Förderrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen: https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/19150-RL-InvKG
[9] Strukturentwicklungsprogramm Sachsen-Anhalt: https://strukturwandel.sachsen-anhalt.de/strukturwandel/strukturentwicklungsprogramm
[10] Richtlinie „Sachsen-Anhalt Revier 2038“: https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/VVST-VVST000013495
[11] Infoportal des Landes Sachsen-Anhalt zum Strukturwandel im Mitteldeutschen Revier: https://strukturwandel.sachsen-anhalt.de/
[12] Vergleiche zu Zielen und Projektbewertung:
- Hinweise zur standardisierten Skizze für Strukturwandel-Projekte bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt: https://www.ib-sachsen-anhalt.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/Kommunen/Revier_Hinweise_Projektskizze.pdf
- Strukturentwicklungsprogramm Sachsen-Anhalt: https://strukturwandel.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Schulung/Strukturwandel/SEP/Strukturentwicklungsprogramm__Onlinefassung__barrierearm_.pdf
- Richtlinie „Sachsen-Anhalt Revier 2038“: https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/VVST-VVST000013495
[13] Richtlinie „Sachsen-Anhalt Revier 2038“: https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/VVST-VVST000013495
[14] Vergleiche zu den Entscheidungsprozessen in Sachsen-Anhalt:
- Pressemitteilung zur „Vereinbarung zur Reviergerechtigkeit“: https://strukturwandel.sachsen-anhalt.de/service/news/strukturwandel-kohleregion-vereinbarung-zur-reviergerechtigkeit-zwischen-den-gebietskoerperschaften-und-dem-land-unterschrieben
- Verteilungsschlüssel in derRichtlinie „Sachsen-Anhalt Revier 2038“: https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/VVST-VVST000013495
- Exemplarisch zur Zusammensetzung und Arbeit der Lenkungsgruppen auf Kreisebene:
- Landkreis Anhalt-Bitterfeld: https://www.anhalt-bitterfeld.de/de/steuerkreis-anhaltbitterfeld.html
- Landkreis Mansfeld-Südharz: https://www.mansfeldsuedharz.de/fileadmin/mediamanager/SampleFiles/Dokumente/Regionalentwicklung/Lenkungsbeirat_MSH_01.08.2024.pdf
[15] Mitteilung des Landes Sachsen-Anhalt zur Zusammensetzung des Revierausschusses: https://strukturwandel.sachsen-anhalt.de/service/news/revierausschuss-strukturwandel-im-mitteldeutschen-revier-sachsen-anhalt-nimmt-arbeit-auf
[16] Infoseite des Landes Sachsen-Anhalt zum Bürgerbeirat zum Strukturwandel: https://strukturwandel.sachsen-anhalt.de/zukunft-mitgestalten/buergerbeirat
[17] Vergleiche zum Verfahren:
- Pressemitteilung zur „Vereinbarung zur Reviergerechtigkeit“: https://strukturwandel.sachsen-anhalt.de/service/news/strukturwandel-kohleregion-vereinbarung-zur-reviergerechtigkeit-zwischen-den-gebietskoerperschaften-und-dem-land-unterschrieben
- Strukturentwicklungsprogramm Sachsen-Anhalt: https://strukturwandel.sachsen-anhalt.de/strukturwandel/strukturentwicklungsprogramm
[18] Überblick zum Verfahren in Brandenburg:
- Analyse des Leibniz-Instituts für ökologische Raumentwicklung zum Werkstattprozess: https://transformation-lausitz.ioer.eu/fileadmin/user_upload/transformation-lausitz/files/izs-policy-briefs/Policy_Brief_7_Werkstattprozess_WRL.pdf
- Lausitzprogramm 2038: https://lausitz-brandenburg.de/wp-content/uploads/2024/06/Anlage-1-Das-Lausitzprogramm-2038_Stand-Maerz-2024.pdf
- Förderrichtlinie zur Umsetzung des Investitionsgesetzes Kohleregionen: https://bravors.brandenburg.de/verwaltungsvorschriften/foerderrichtlinie_strukturentwicklung_zum_lausitzer_braunkohlerevier_land_brandenburg_2024
- Bericht des Landes Brandenburg zu fünf Jahren Strukturstärkungsgesetz: https://www.brandenburg.de/cms/detail.php/brandenburg_06.c.870810.de
[19] Überblick zum Verfahren in Nordrhein-Westfalen:
- Studie des Ruhr-Forschungsinstituts für Innovations- und Strukturpolitik (RUFIS) im Auftrag der Klima-Allianz zur zivilgesellschaftlichen Beteiligung im Rheinischen Revier: https://www.klima-allianz.de/mitglieder/detail/studie-zum-strukturwandel-im-rheinland-scheinbeteiligung-planlos-und-intransparent
- Rahmenrichtlinie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Umsetzung des Investitionsgesetzes Kohleregionen im Rheinischen Revier: https://www.rheinisches-revier.de/foerderwegweiser/bmbf-richtlinie-fuer-das-rheinische-revier
- Wirtschafts- und Strukturprogramm für das Rheinische Revier: https://www.wirtschaft.nrw/sites/default/files/documents/final_wsp_1_1_webversion.pdf
- Website der Zukunftsagentur Rheinisches Revier: https://www.rheinisches-revier.de/
- Bürgerbeteiligungsplattform für das Rheinische Revier: https://bürgerbeteiligung.rheinisches-revier.de/
- Zwischenbilanz des DGB-Projekts Revierwende zum Strukturwandel aus gewerkschaftlicher Perspektive: https://www.dgb.de/fileadmin/download_center/Brosch%C3%BCren_und_Flyer/Zwischenbilanz_aus_vier_Jahren_REVIERWENDE_%E2%80%93_Den_Strukturwandel_zum_Gelingen_bringen.pdf

Das Projekt „ZusammenWachsen – Engagiert im Revier“ wird gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Rahmen der Richtlinie “STARK – Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten”.

