Strukturwandel in Sachsen und Sachsen-Anhalt

Wie die Entscheidungsprozesse und Schwerpunkte in den beiden Ländern aussehen

Diese Seite ist Teil unserer Einführung „Wie funktioniert der Strukturwandel?“ Hier geht es zu Übersicht und zur Broschüre als Download:

Die Landessäule des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG) ermöglicht Ländern, Landkreisen und Kommunen, eigene Projekte im Strukturwandel umzusetzen. Das Gesetz macht einige grundsätzliche Vorgaben, lässt aber Freiheiten bei der konkreten Ausgestaltung. Wir schauen uns hier zuerst die allgemeinen Rahmenbedingungen an.

Rahmenbedingungen im Überblick

Was kann gefördert werden?

Wer kann gefördert werden?

Wie wird entschieden?

Umsetzung in Sachsen

In Sachsen ist das Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung (bis 2024: Staatsministerium für Regionalentwicklung) für den Strukturwandel zuständig. Unter seiner Federführung entstanden das Handlungsprogramm[2] und die Förderrichtlinie[3] für den sächsischen Teil des Mitteldeutschen und Lausitzer Reviers.

Zur Steuerung des Prozesses wurde die Sächsische Agentur für Strukturentwicklung (SAS) eingerichtet. Sie organisiert die Abläufe der Förderung und berät (potenzielle) Projektträger bei der Entwicklung ihrer Vorhaben. Außerdem führt sie eine Vorbewertung von Projekten auf Basis eines Kriterienkatalogs durch („Scoring“).[4]

Ein Bild einer Person, die einen Umriss in Form von Sachsen in der Hand hält

Projektbewertung

Projektauswahl und Gremien

Das Verfahren im Überblick

Zusammenfassend lässt sich sagen: Sachsen gibt den Revieren, vertreten durch Landkreise und Kommunen im RBA, eine entscheidende Rolle im Strukturwandel. Eine Beteiligung von Akteuren vor Ort ist also gegeben, sie folgt jedoch einem sehr institutionellen Verständnis. Durch die Interessengruppen im RBA, die Fachnetzwerke und die Revierstammtische wird ein Austausch verschiedener gesellschaftlicher Gruppen angeregt, der aber rein beratend bleibt. Echte Mitentscheidungsmöglichkeiten für die Zivilgesellschaft gibt es in diesem Verfahren nicht.

Umsetzung in Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt liegt die Zuständigkeit für den Strukturwandel bei der Staatskanzlei, also direkt bei der Behörde des Ministerpräsidenten. Die wichtigsten Grundlagen der Projektförderung sind das Strukturentwicklungsprogramm (SEP)[9] und die Förderrichtlinie „Sachsen-Anhalt REVIER 2038“.[10]

Für die operative Umsetzung, also für Koordination, Beratung und Begleitung, ist die „Stabsstelle Strukturwandel“ zuständig. Sie übernimmt ähnliche Aufgaben wie die SAS in Sachsen, ist aber stärker in die Arbeit der Staatskanzlei eingebettet.[11] Sachsen-Anhalt setzt insgesamt weniger auf eine zentrale Strukturwandel-Agentur und stärker auf bestehende Behörden zur Begleitung des Strukturwandels.

Projektbewertung

Wege der Förderung

Projektauswahl und Gremien

Das Verfahren im Überblick

Zusammenfassend lässt sich sagen: Sachsen-Anhalt ist mit einem Ansatz in den Strukturwandel gestartet, der viele Kompetenzen auf Landesebene bündelte. Inzwischen wurde die Planungshoheit stärker in die Landkreise verlegt. Die Entscheidungsprozesse sind allerdings nach wie vor stark formalisiert und verwaltungsbezogen. Gremien oder öffentlichkeitswirksame Prozesse, in denen die Zivilgesellschaft vertreten ist, haben einen rein beratenden Charakter.

Ein Blick nach Brandenburg und NRW

Wir konzentrieren uns hier auf die Umsetzung des Strukturwandels in unserer Region, dem Mitteldeutschen Revier, mit den Bundesländern Sachsen und Sachsen-Anhalt. Einen kurzen Blick möchten wir jedoch auch in die anderen Reviere werfen.

Die vier betroffenen Bundesländer haben für die Förderung mit den Mitteln der Landessäule unterschiedliche Prozesse geschaffen. Eine Gemeinsamkeit ist aus unserer Sicht jedoch: Beteiligungsmöglichkeiten für die Zivilgesellschaft sind begrenzt. Sie haben in der Regel eine beratende Funktion, deren praktische Wirksamkeit meist unklar bleibt. Ausgeprägte Mitentscheidungsmöglichkeiten gibt es in keinem der drei Reviere.

Das heißt: Möchte die Zivilgesellschaft gehört werden, muss sie umso lauter sein. Als Bündnis StrukturWandeln bemühen wir uns deswegen auch immer wieder um den überregionalen Erfahrungsaustausch mit Bündnissen in der Lausitz und dem Rheinischen Revier.

Brandenburg

Nordrhein-Westfalen

Quellen

Das Projekt „ZusammenWachsen – Engagiert im Revier“ wird gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Rahmen der Richtlinie “STARK – Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten”.