Wie gründe ich einen Verein?

Strukturwandel-Werkstatt für ehrenamtlich Engagierte

Sonnabend, 28.02.2026
10 Uhr – 13:30 Uhr

LAMSA e.V. („Schmiede“)
Forsterstraße 42
06112 Halle (Saale)

Auftakt zur Reihe „Verein gründen, Verein verwalten“

Im Februar und März 2026 informieren LAMSA e.V. und das Bündnis StrukturWandeln an drei Terminen über wichtige Fragen zum Thema:

Verein gründen, Verein verwalten – was ist wichtig?

Die dreiteilige Veranstaltungsreihe von LAMSA e.V. und dem Bündnis Struktur Wandeln richtet sich an Menschen, die in migrantischen Initiativen in Sachsen und Sachsen-Anhalt tätig sind. Wir informieren über Vereinsgründung, Vereinsverwaltung und Vereinsbuchhaltung.

Teilnehmen können alle, die einen Verein gründen möchten oder die bereits einen Verein gegründet haben und die noch weitere Informationen benötigen:

28.02.2026 Teil 1: Vereinsgründung

Satzung, Notar, Finanzamt… Was ist nötig, um einen Verein zu gründen? Wann ist eine Vereinsgründung sinnvoll?

Die Veranstaltungen können einzeln gebucht werden, so dass Sie die Informationen bekommen, die Sie brauchen. Bei allen Veranstaltungen gibt es Raum für Ihre Fragen.

Die Veranstaltungen sind kostenfrei. Sie finden auf Deutsch statt. Wenn Sie glauben, dass Sie nicht gut genug Deutsch verstehen, aber trotzdem teilnehmen möchten, dann melden Sie sich bei uns: Wir versuchen, eine Lösung zu finden!

Wir bitten um eine Anmeldung (Link siehe oben).

Weitere Termine:

Teil 2: 14.03.2026 Vereinsverwaltung

Tätigkeitsbericht, Jahreshauptversammlung, Gemeinnützigkeit… Was muss ich bei der Vereinsverwaltung beachten?

Teil 3: 28.03.2026 Vereinsbuchhaltung

Kassenprüfung, Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale, Informationen und Tipps zur Vereinsbuchhaltung.

Die Veranstaltung findet in Kooperation mit LAMSA e.V. statt.

Logo der Strukturwandel-Werkstatt

Diese Veranstaltung ist Teil der Veranstaltungsreihe „Strukturwandel-Werkstatt“ im Projekt ZusammenWachsen – Engagiert im Revier“.

Das Projekt „ZusammenWachsen – Engagiert im Revier“ wird gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Rahmen der Richtlinie “STARK – Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten”.